Die Gründung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAW Research – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am Bundesamt für Wasserwirtschaft“ wird mit 15. Dezember 2024 wirksam.
BGBl. II Nr. 359/2024
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Wirksamwerden der Gründung
Paragraph 2,
Die Gründung der jeweiligen Einrichtung wird mit folgendem Datum wirksam:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Die Gründung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ wird mit 1. Jänner 2025 wirksam.