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BGBl. II Nr. 367/2024

kundgemacht 13.12.2024 RIS↗
Gesundheitsdokumentationsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO)
Kundmachung BGBl. II Nr. 367/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gesundheitsdokumentationsverordnung (GD-VO) neu § 0↗RIS↗
§ 11neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 367/2024 § 11↗RIS↗

Datensicherheitsmaßnahmen

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Alle am Berichtswesen beteiligten Institutionen haben auf Basis eines IT-Sicherheitskonzeptes alle getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, in der jeweils geltenden Fassung, und den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss hervorgehen, dass sowohl der Zugriff als auch die Weitergabe der Daten ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.
  2. Absatz 2,Die Vertraulichkeit bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten ist dadurch sicherzustellen, dass die elektronische Weitergabe von Gesundheitsdaten über Netzwerke durchgeführt wird, die entsprechend dem Stand der Technik in der Netzwerksicherheit gegenüber unbefugten Zugriffen abgesichert sind, indem sie zumindest
    1. Ziffer eins
      die Absicherung des Datenverkehrs durch kryptographische und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen sowie
    2. Ziffer 2
      die Authentifizierung der Benutzer/Benutzerinnen
    vorsehen.
  3. Absatz 3,Jede am Berichtswesen beteiligte Institution hat nachweislich sicherzustellen, dass jede/jeder zugriffsberechtigte Mitarbeiterin/Mitarbeiter vor dem Zugriff auf die Daten bzw. vor der Nutzung des Dokumentations- und Informationssystems für Analysen im Gesundheitswesen (DIAG) eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat.