Absatz eins,Sämtliche Datenübermittlungen haben verschlüsselt zu erfolgen. Darüber hinaus hat
- Ziffer einsdie Datenübermittlung von den Landesgesundheitsfonds, von den Landeshauptleuten und von den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten an das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium über vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium vorgegebene Funktionalitäten (Secure Copy mit Public Key-Authentifizierung) und
- Ziffer 2die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband sowie der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium über die SV-Datendrehscheibe
zu erfolgen.