BGBl. II Nr. 37/2024
Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport über das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Änderungen durch diese Kundmachung
Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 10. August 1956 über das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst, Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1956,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 504 aus 1994,, außer Kraft.