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BGBl. II Nr. 381/2024

kundgemacht 18.12.2024 RIS↗
5. Novelle der ÄAO 2015
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 geändert wird (5. Novelle der ÄAO 2015)
Kundmachung BGBl. II Nr. 381/2024× zu ÄAO 2015×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  (ÄAO 2015) 2212 § 0↗RIS↗
§ 11geändertÜberschrift, Text; Abs 2 (entfallen)
in Kraft 23.02.2021 – 16.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 89/2021 · danach: BGBl. II Nr. 23/2026 § 11↗RIS↗
in Kraft ab 01.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 381/2024 § 11↗RIS↗
Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder und Lehrambulatorien
§ 11.
(1) Am Ende Während der Ausbildung ist Sonderfach-Grundausbildung können die Ausbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin in der Dauer von sechs Monaten Sonderfächer Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Augenheilkunde und Optometrie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Radiologie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin auch in Lehrpraxen freiberuflich tätiger Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin oder in für das Fachgebiet Allgemeinmedizin anerkannten, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien bei niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten bis zu absolvieren einer Dauer von insgesamt höchstens sechs Monaten absolviert werden.
(2) Die Fachgebiete
1. Kinder- und Jugendheilkunde,
2. Orthopädie und Traumatologie,
3. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie
4. eines der Wahlfächer gemäß Anlage 1, B Z 7.2. bis 7.7.,
die in Lehrpraxen oder Lehrgruppenpraxen von Fachärztinnen/Fachärzten oder in für die fachärztliche Ausbildung anerkannten Lehrambulatorien zumindest jeweils in der Dauer von drei Monaten absolviert werden, sind auf die allgemeinärztliche Ausbildung in der Gesamtdauer von insgesamt höchstens zwölf Monaten anzurechnen, ungeachtet der Ausbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin.
Schlagworte
Kinderheilkunde