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BGBl. II Nr. 396/2024

kundgemacht 20.12.2024 RIS↗
Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug sowie der Verordnung über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug) und die Verordnung über die Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 396/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Sprengelverordnung für den Strafvollzug 3 § 0↗RIS↗
§ 11geändertAbs 1; Abs 2
in Kraft 01.01.2024 – 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 399/2023 · danach: BGBl. II Nr. 396/2024 § 11↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 396/2024 § 11↗RIS↗
Vollzug mit Freiheitsentziehung verbundener vorbeugender Maßnahmen
§ 11.
(1) Die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs. 2 StGB ist an männlichen Jugendlichen in der Justizanstalt Sonderanstalt für Jugendliche Gerasdorf den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz, die strafrechtliche Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB an weiblichen Jugendlichen im forensisch-therapeutischen Zentrum Asten zu vollziehen.
(2) Die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher nach § 22 StGB ist an männlichen Jugendlichen in der Justizanstalt Wien-Favoriten Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz, an weiblichen Jugendlichen in der Jugendabteilung der Justizanstalt Schwarzau zu vollziehen.
(3) Das Bundesministerium für Justiz hat die Zuständigkeit einer anderen als der nach Abs. 1 oder 2 zuständigen Anstalt anzuordnen, wenn dadurch die Aufgaben des Maßnahmenvollzuges insbesondere wegen der Behandlungsmöglichkeiten, wegen der örtlichen Lage der Anstalt in der Nähe des gewohnten sozialen Nahbereiches des Jugendlichen oder wegen besserer Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten besser wahrgenommen werden können.
Schlagworte
Ausbildungsmöglichkeit