Absatz eins,In den Trainingsseminaren für Vortragende sind „Gleichbehandlung und Frauenförderung“ und „Gender Mainstreaming“ zu thematisieren.
BGBl. II Nr. 403/2024
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24neu
Vortragende
Paragraph 24,
- Absatz 2,In Ausbildungs- und Schulungskursen ist auf ein ausgewogenes Verhältnis männlicher und weiblicher Vortragender zu achten.
- Absatz 3,Bei der Auswahl von Vortragenden für Veranstaltungen der Aus- und Weiterbildung ist Paragraph 11 c, B-GlBG sinngemäß anzuwenden.
- Absatz 4,Vortragende haben über Kenntnisse in den Bereichen Gender Mainstreaming im Sinne des Paragraph eins, Ziffer 11 und des B-GlBG zu verfügen.