BGBl. II Nr. 407/2024
Fernmeldepauschaleverordnung
Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft über die Bemessung des Fernmeldepauschales für die gemäß § 17 Abs. 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamtinnen und Beamten (Fernmeldepauschaleverordnung / FMP-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Dienstverrichtungen im Wohnort sind, auch wenn dieser außerhalb des Stationsortes (Paragraph 2,) gelegen ist, Dienstverrichtungen im Stationsort. Paragraph 2, findet in diesem Fall mit der Maßgabe Anwendung, dass der Drei-Kilometer-Kreis um das Wohnhaus des Bediensteten zu ziehen ist.