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BGBl. II Nr. 415/2024

kundgemacht 30.12.2024 RIS↗
Recyclinggips-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recyclinggips-Verordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 415/2024× zu Recyclinggips-Verordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Recyclinggips-Verordnung neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 415/2024 § 7↗RIS↗

Beginn der verpflichtenden Verwendung elektronischer Spezifikationen und Anwendungen

Paragraph 7,

Für elektronische Übermittlungen sind die durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am EDM-Portal (edm.gv.at) veröffentlichten Spezifikationen und die für die elektronischen Übermittlungen über das Register eingerichteten Anwendungen zu verwenden. Die Verwendung der jeweiligen Anwendung ist nach Ablauf eines Monats nach ihrer Übernahme in den Regelbetrieb verpflichtend. Die Information über die Übernahme in den Regelbetrieb erfolgt am EDM-Portal.