Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft, soweit Absatz 2, nichts anderes bestimmt.
BGBl. II Nr. 415/2024
Recyclinggips-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recyclinggips-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 8,
- Absatz 2,Paragraph 4, tritt mit 1. April 2025 in Kraft.
- Absatz 3,Abweichend von Anhang 1 Punkt 4 dürfen Analysen der Umweltparameter bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 durch externe befugte Fachpersonen oder Fachanstalten durchgeführt werden, die keine dafür akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen sind.
- Absatz 4,Bescheidmäßige Bestimmungen, die dieser Verordnung widersprechen, treten mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.