BGBl. II Nr. 416/2024
Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Bestimmung der Erneuerbaren-Förderpauschale für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 (Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt die Ökostrompauschale-Verordnung 2021, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 622 aus 2020,, außer Kraft; sie ist auf für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 zu entrichtende Ökostrompauschalen weiterhin anzuwenden.