BGBl. II Nr. 47/2024
Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung LF-DOK-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Zuständige Personen
Paragraph 4,
Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.