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BGBl. II Nr. 54/2024

kundgemacht 15.02.2024 RIS↗
Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung LF-VGÜ)
Kundmachung BGBl. II Nr. 54/2024× zu LF-VGÜ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung (LF-VGÜ) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 54/2024 § 1↗RIS↗

Geltungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die Untersuchungen im Sinne des Unterabschnittes 20f des LAG vorgesehen sind.
  2. Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder auf andere Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.