Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (im Folgenden: IE-Richtlinie), Amtsblatt Nummer L 334 vom 17.12.2010 Seite 17, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 158 vom 19.06.2012 Seite 25,
BGBl. II Nr. 60/2024
Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel sowie Änderung der AEV Wasseraufbereitung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung, aus der Kartoffelverarbeitung, aus der Herstellung von Sauergemüse und aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung (Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel – AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel) erlassen wird und die AEV Wasseraufbereitung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel (AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Paragraph 6,
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Durchführungsbeschluss 2019 aus 2031, der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie.