Absatz eins,Die Höhe des anzulegenden Wertes in Cent pro kWh für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie für neu errichtete Windkraftanlagen sowie Erweiterungen von Windkraftanlagen wird für die Antragstellung im Kalenderjahr 2022 gemäß Paragraph 47, Absatz eins und 2 EAG wie folgt festgelegt:
- Ziffer einsNormstandort7,98 Cent/kWh.