BGBl. II Nr. 87/2024
Meldeverordnung FinStab 2024
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken (Meldeverordnung FinStab 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Paragraph 9, Code-Ausprägungen zu den Abschnitten 1 und 2
Sofern die in den Beilagen A1, A2, A3 und B verwendeten Attribute in Beilage C angeführt sind, sind die dort angegebenen Code-Ausprägungen zu verwenden.