Absatz eins,Der Beruf der Physiotherapeutin / des Physiotherapeuten umfasst die Ausübung aller physiotherapeutischen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge auf den Gebieten der Therapie, Rehabilitation und Prophylaxe, einschließlich Gesundheitserziehung.
BGBl. I Nr. 100/2024
Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) sowie Änderung des Rezeptpflichtgesetzes, des Apothekengesetzes und des Medizinische Assistenzberufe-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
6. Abschnitt
Physiotherapeutin / Physiotherapeut
Berufsbild und Kompetenzbereich
Paragraph 19,
- Absatz 2,Hiezu gehören
- Ziffer einsim Rahmen des physiotherapeutischen Prozesses insbesondere:
- Litera adie Anamnese und Analyse,
- Litera bfachspezifische Befundungsverfahren inklusive Diagnosestellung,
- Litera cdie Festlegung von Zielen sowie Planung von Interventionen und Wiederbefundungsparametern,
- Litera ddie Durchführung der Interventionen und
- Litera edie Evaluierung und Reflexion;
- Ziffer 2die Mitwirkung an sowie die Durchführung und Evaluierung von Assessments und Screeningverfahren einschließlich physiotherapeutische Befundung;
- Ziffer 3die Verabreichung von Arzneimitteln und die Anwendung von Medizinprodukten;
Anmerkung, Ziffer 4, tritt mit 1.9.2025 in Kraft)- Ziffer 5im Rahmen des physiotherapeutischen Prozesses zwecks Erreichung der darin festgelegten Ziele die Mitentwicklung und Anpassung von Hilfsmitteln für jene Personen, die von dem/der Berufsangehörigen behandelt werden.