BGBl. I Nr. 108/2024
Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II
Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7geändert
Privatbeteiligung
§ 7.
Den Trägern der Krankenversicherung und, dem Amt für Betrugsbekämpfung und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse kommen im Ermittlungsverfahren sowie im Haupt- und Rechtsmittelverfahren nach den §§ 153c bis 153e StGB kraft Gesetzes im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs die Stellung eines Privatbeteiligten zu.
Schlagworte