BGBl. I Nr. 114/2024
Fahrgastrechtenovelle 2024
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden (Fahrgastrechtenovelle 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändert
2. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen über die Beförderung von Personen
Anwendungsbereich
§ 10.
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EGEU) Nr. 1371/2007 2021/782 anzuwenden sind.