BGBl. I Nr. 132/2024
Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop
Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Paragraph 2,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen als der für Angelegenheiten des Bergwesens zuständige Bundesminister betraut.