BGBl. I Nr. 77/2024
Wehrrechtsänderungsgesetz 2024
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8aneu
Bundesweit gültige Netzkarte
Paragraph 8 a,
Wird Anspruchsberechtigten eine bundesweit gültige Netzkarte des öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt, so gelten die Ansprüche auf Fahrtkostenvergütung nach Paragraph 7, sowie die Ansprüche auf Freifahrt nach Paragraph 8, als abgegolten. Die Ansprüche nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2 und nach Paragraph 8, Absatz 5, bleiben davon unberührt.