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BGBl. I Nr. 77/2024

kundgemacht 05.07.2024 RIS↗Parlament↗
Wehrrechtsänderungsgesetz 2024
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)
Kundmachung BGBl. I Nr. 77/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsgesetz 2002 (MAG 2002) 37 § 0↗RIS↗
§ 8dneu
in Kraft ab 01.09.2024 · idF BGBl. I Nr. 77/2024 § 8d↗RIS↗

2b. Abschnitt
Tapferkeitsmedaille

Paragraph 8 d,

  1. Absatz eins,Die Tapferkeitsmedaille kann an Personen verliehen werden, die in unmittelbarer Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten während eines Einsatzes des Bundesheeres nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, b, oder d WG 2001 ein bewusst angstüberwindendes Verhalten bei einer außergewöhnlichen Gefährdung für die eigene körperliche Unversehrtheit bei Kampfhandlungen oder unter Gewalteinwirkung gesetzt haben, das weit über das gewöhnliche Maß an Tapferkeit hinausgeht und somit in zumutbarer Weise nicht zu erwarten war.
  2. Absatz 2,Eine mehrfache Verleihung der Tapferkeitsmedaille ist zulässig.