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BGBl. I Nr. 85/2024

kundgemacht 17.07.2024 RIS↗Parlament↗
Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle
Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle – VRUN)
Kundmachung BGBl. I Nr. 85/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zivilprozessordnung (ZPO) 181 § 0↗RIS↗
§ 633neu
in Kraft ab 18.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 85/2024 § 633↗RIS↗

Besonderheiten der Entscheidung

Paragraph 633,

Wenn das Gericht in einem Urteil oder in einem Beschluss der beklagten Partei die Verpflichtung zu einer Leistung auferlegt, so hat es zugleich auszusprechen, dass schuldbefreiend nur an die Qualifizierte Einrichtung geleistet werden kann, wenn und soweit diese das bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz beantragt hat.