Absatz eins,Die Fachinformation eines Tierarzneimittels hat die folgenden Angaben abweichend von den Paragraphen 10 bis 19 in der nachstehenden Reihenfolge zu enthalten:
- Ziffer einsAngabe jeder Zieltierart, bei der die Arzneispezialität angewendet werden soll,
- Ziffer 2Angaben zur Anwendung mit besonderem Hinweis auf die Zieltierarten,
- Ziffer 3Gegenanzeigen,
- Ziffer 4besondere Warnhinweise bezüglich jeder Zieltierart,
- Ziffer 5besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung und bei immunologischen Arzneispezialitäten alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die von Personen, die mit immunologischen Arzneimitteln zu tun haben und von Personen, die diese Arzneispezialitäten an Tiere verabreichen, zu treffen sind,
- Ziffer 6Nebenwirkungen,
- Ziffer 7Verwendung bei Trächtigkeit, Eier- oder Milcherzeugung,
- Ziffer 8Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen,
- Ziffer 9Dosierung und Art der Anwendung,
- Ziffer 10Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), und
- Ziffer 11Wartezeit für sämtliche Lebensmittel, gegebenenfalls die Angabe, dass keine Wartezeit besteht.