Absatz eins,Eine „qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung“ bezeichnet eine Beteiligung einer Geschäftseinheit einer Unternehmensgruppe an einer steuerlich transparenten Einheit,
- Ziffer einsdie nach dem Ertragsteuerrecht des Belegenheitsstaates der beteiligten Geschäftseinheit als eine Beteiligung am Eigenkapital gilt,
- Ziffer 2die nach einem zugelassenen Rechnungslegungsstandard (Paragraph 2, Ziffer 26, MinBestG) in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem die steuerlich transparente Einheit tätig ist, als Eigenkapitalbeteiligung (Paragraph 2, Ziffer 23, MinBestG) eingestuft würde,
- Ziffer 3die keine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe der beteiligten Geschäftseinheit ist und
- Ziffer 4deren zu erwartende Gesamterträge im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung unter Berücksichtigung der Beträge aus Posten gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins bis 3, mit Ausnahme der nicht anerkannten Steuergutschriften, voraussichtlich geringer als der Investitionsbetrag (Absatz 4,) in die steuerlich transparente Einheit sind.
Eine qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung liegt jedoch nicht vor, wenn
- Litera adie beteiligte Geschäftseinheit nicht das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Investitionsbetrages (Absatz 4,) trägt, oder
- Litera bsteuerliche Vorteile nur dann zugerechnet werden, wenn die beteiligte Geschäftseinheit oder der Entwickler der Eigenkapitalbeteiligungsstruktur in den Anwendungsbereich des MinBestG oder vergleichbarer ausländischer Regelungen fällt.