Absatz eins,Terminologien, aktualisierte Terminologien sowie ihre eindeutige Kennung (Paragraph 10, Absatz 5, GTelG 2012) sind als kontrollierte Vokabulare in elektronischer Form von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin unter www.gesundheit.gv.at und unter www.impfen.gv.at zu veröffentlichen.
BGBl. II Nr. 11/2025
Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Gesundheitstelematikverordnung 2013 und die ELGA-Verordnung 2015 geändert und die ELGA-und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung sowie die eHealth-Verordnung 2025 neu erlassen wird (Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Standards für Terminologien
Paragraph 3,
- Absatz 2,Sofern eine Verpflichtung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, besteht, sind die dafür erforderlichen Terminologien verpflichtend zu verwenden.