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BGBl. II Nr. 113/2025

kundgemacht 20.06.2025 RIS↗
Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2025 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025)
Kundmachung BGBl. II Nr. 113/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 21.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 113/2025 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,70 und km 14,27 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 14,17 und km 5,85.