BGBl. II Nr. 123/2025
Kostenersatz an Stromlieferanten und Netzbetreiber für die Abwicklung der Strom- und Netzkostenzuschüsse
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Kostenersatz an Stromlieferanten und Netzbetreiber für die Abwicklung der Strom- und Netzkostenzuschüsse
Änderungen durch diese Kundmachung
Kostenersatz an Stromlieferanten und Netzbetreiber für die Abwicklung der Strom- und Netzkostenzuschüsse
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.