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BGBl. II Nr. 124/2025

kundgemacht 30.06.2025 RIS↗
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 124/2025× zu LFPD-NebLV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 124/2025 § 2↗RIS↗

Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

Paragraph 2,

Ist eine Lehrperson mit der Werkstättenleitung betraut, ist die Tätigkeit je Schule im Ausmaß von 1,1 Wochenstunden pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte der Unterrichtserteilung gleichzuhalten.