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BGBl. II Nr. 124/2025

kundgemacht 30.06.2025 RIS↗
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 124/2025× zu LFPD-NebLV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV) neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 124/2025 § 5↗RIS↗

Verbot der Mehrfachberücksichtigung

Paragraph 5,

Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt römisch zwei des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.