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BGBl. II Nr. 141/2025

kundgemacht 07.07.2025 RIS↗
Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik (Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 141/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 141/2025 § 2↗RIS↗

Berufsprofil und Berufsbild

Berufsprofil

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik über die in Absatz 2, angeführten beruflichen Kompetenzen.
  2. Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche:
    1. Ziffer eins
      Die Fachkraft im Lehrberuf Maler- und Beschichtungstechnik trägt Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf unterschiedliche Materialien wie Holz und Holzwerkstoffe, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle, Kunststoffe und Glas zu den Zwecken der Verschönerung, des Schutzes vor Witterungseinflüssen auf und kennzeichnet die entsprechenden Flächen (zB durch Beschriftungen). Sie stellt u.a. auch Wand-, Boden- und Deckenbeläge (zB Textilien, Tapeten, Vliese, Gewebe) her. Die Fachkraft kennt die je nach Verwendungszweck unterschiedlich zusammengesetzten Farben und Lacke (zB Dispersions-, Leim- oder Mineralfarben, Kalk, Lehm und Ton für Wandbemalungen, Kunstharz-, Nitro-, Acryl- oder Polyesterlacke für Anstriche auf Holz oder Metall, Rostschutzfarben, Imprägnieranstriche für Naturholz, Beschichtungen von Containern oder Schwimmbassins oder geeignete Außenfarben für Fassaden oder auch Denkmäler).
    2. Ziffer 2
      Die Fachkraft wählt die benötigten Materialien aus und bereitet die entsprechenden Werkzeuge und Maschinen vor. Vor Beginn ihrer Arbeit überprüft sie die zu bearbeitenden Flächen zB auf Schäden wie Feuchtigkeit, Risse oder Unebenheiten des Untergrunds, Rostbildung bei Metallflächen usw. Sie entfernt alte Farbschichten und Anstriche durch Abbeizmittel, Abbrennen oder Abschaben, beseitigt Unebenheiten und Risse mit Spachtel- und Füllmassen oder Armierungen und glättet den Untergrund. Danach trägt sie Grundierungen auf, um die Haftung des Anstriches zu verbessern und seine Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
    3. Ziffer 3
      Die Fachkraft trägt die Farben händisch mit Bürsten, Pinseln oder Rollern oder auch mit Spritz- und Sprühgeräten auf, streicht und lackiert Holz- und Metalloberflächen und bringt auf Wunsch (auch vorgefertigte) Verzierungen und Schmuckelemente an. Zum Zweck der Wärmeisolierung (zB Wärmedämmverbundsystem, Calcium-Silikat-Platten) trägt sie auch spezielle Isolierbeschichtungen auf und behandelt Holzoberflächen durch Versiegeln, Wachsen, Polieren oder Ölen nach.