BGBl. II Nr. 170/2025
MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Meldestichtage, Meldeintervalle, Gliederung und Inhalte von Meldungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte betreffend Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token (MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung – MiCAR-E-MV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 9,
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.