Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundausbildung der Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
BGBl. II Nr. 172/2025
VfGH-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die Grundausbildung der Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
- Absatz 2,Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.