BGBl. II Nr. 172/2025
VfGH-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die Grundausbildung der Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Organisation der Grundausbildung
Paragraph 3,
Die Personalabteilung des Verfassungsgerichtshofes hat die Ausbildung zu organisieren, die dienstrechtlich erforderlichen Maßnahmen dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen und die Bediensteten in Fragen der Grundausbildung zu beraten.