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BGBl. II Nr. 198/2025

kundgemacht 08.09.2025 RIS↗
Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (Frauenförderungsplan BMFWF 2025)
Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2025× zu Frauenförderungsplan BMFWF 2025×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMFWF 2025 neu § 0↗RIS↗
§ 18neu
in Kraft ab 09.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 198/2025 § 18↗RIS↗

Gleichstellungsbezogene Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen

Paragraph 18,

  1. Absatz eins,Informationen zu Gleichstellung und Diversität werden im Rahmen des Onboarding neu eintretenden Bediensteten zur Verfügung gestellt.
  2. Absatz 2,Im Rahmen der Grundausbildung für neu eintretende Bedienstete sind verpflichtend geeignete Schulungsangebote zum Themenbereich Gleichstellung und Diversität bereitzustellen.
  3. Absatz 3,Die Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bediensteten Schulungen betreffend Gleichstellung und Diversität absolvieren. Nachweise über die Teilnahme an derartigen Schulungen sind dem Personalakt anzufügen. Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat sicherzustellen, dass Informationen zu geeigneten Schulungsangeboten über das Intranet der Dienststelle zugänglich gemacht werden.
  4. Absatz 4,Für Führungskräfte soll jährlich mindestens eine Fortbildungsmaßnahme im Themenfeld Gleichstellung und Diversität organisiert werden. Nachweise über die Teilnahme an derartigen Schulungen sind dem Personalakt anzufügen.