Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 202/2025

kundgemacht 22.09.2025 RIS↗
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zur Festlegung von Gebühren für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung – BNK-GV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 202/2025× zu BNK-GV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung (BNK-GV) neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 23.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 202/2025 § 6↗RIS↗

Einbringung der Gebühr

Paragraph 6,

Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben.