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BGBl. II Nr. 202/2025

kundgemacht 22.09.2025 RIS↗
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zur Festlegung von Gebühren für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung – BNK-GV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 202/2025× zu BNK-GV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung (BNK-GV) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 23.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 202/2025 § 7↗RIS↗

Monitoring

Paragraph 7,

Die Austro Control GmbH hat der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur jährlich über die Zeiten der Ab- und Anschaltung (Dauer, Häufigkeit) der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung der Luftfahrthindernisse zu berichten. Dieser Bericht ist von der Austro Control GmbH im Internet auf ihrer Website allgemein zugänglich zu veröffentlichen.