BGBl. II Nr. 202/2025
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zur Festlegung von Gebühren für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung – BNK-GV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Inkrafttreten
Paragraph 8,
Diese Verordnung, ausgenommen Paragraph 5, Absatz 2 und 3 sowie die Tarifposten römisch eins. 2. und römisch zwei. 2. des 2. Abschnittes, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 5, Absatz 2 und 3 sowie die Tarifposten römisch eins. 2. und römisch zwei. 2. des 2. Abschnittes treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.