BGBl. II Nr. 204/2025
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden (SchulSKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler (SchulSKV)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Inkrafttreten
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung.