BGBl. II Nr. 209/2025
Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Aufwandsentschädigung für Polizeidiensthundeführer (Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 5,
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.