Absatz eins,Der Anzeige ist eine Darstellung der finanziellen und der sonstigen Interessen des Anzeigepflichtigen an der qualifizierten Beteiligung beizufügen. Die Darstellung muss die Geschäftsbeziehungen und finanziellen Interessen beschreiben, die der Anzeigepflichtige, ein mit ihm in einer Gruppe verbundenes Unternehmen, ein von ihm geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen, das jeweils anzugeben ist, oder eine Person gemäß Paragraph 3, Absatz 4, Ziffer 5, unterhält zu
- Ziffer einsdem Zielunternehmen und den von ihm kontrollierten oder mit ihm in einer Gruppe verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 2den Inhabern von der Höhe nach zu bezeichnenden Kapital- und Stimmrechtsanteilen am Zielunternehmen;
- Ziffer 3sonstigen Personen, die gemäß Absatz 2, zur Ausübung von Stimmrechten an der zentralen Gegenpartei berechtigt sind unter Angabe der Höhe der Stimmrechtsanteile, zu deren Ausübung die Person berechtigt ist;
- Ziffer 4den Geschäftsleitern und den Mitgliedern des Aufsichtsorgans der zentralen Gegenpartei
sowie
- Ziffer 5im Falle einer zentralen Gegenpartei als Zielunternehmen außerdem den Clearingmitgliedern der zentralen Gegenpartei einschließlich der Höhe einer etwaigen einseitigen oder wechselseitigen Beteiligung;
- Ziffer 6im Falle eines Zentralverwahrers als Zielunternehmen außerdem
- Litera aden Teilnehmern am Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem des Zielunternehmens sowie den dort ihre Wertpapiere verbuchenden Emittenten,
- Litera bden Kreditinstituten und Zentralverwahrern, die für das Zielunternehmen bankartige Nebendienstleistungen erbringen sowie den Zentralverwahrern, für die das Zielunternehmen bankartige Nebendienstleistungen erbringt, nebst deren Aufsichtsbehörden und
- Litera bden anderen Zentralverwahrern, zu denen das Zielunternehmen eine Zentralverwahrerverbindung gemäß Artikel 2, Absatz eins, Nr. 29 der Verordnung (EU) Nr. 909 aus 2014, unterhält, nebst deren Aufsichtsbehörden.