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BGBl. II Nr. 249/2025

kundgemacht 26.11.2025 RIS↗
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 249/2025 § 10↗RIS↗

Abschnitt römisch zwei
Entlohnungsschema A

Voraussetzung

Paragraph 10,

Voraussetzung für die Anwendung dieses Abschnittes ist die Vereinbarung des Beginns und des Endes der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber nach Maßgabe der vereinbarten Arbeitszeitverteilung (wie z. B. Gleitzeit, Durchrechnung).