BGBl. II Nr. 249/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
§ 16neu
Andere Tätigkeiten
Paragraph 16,
Alle zusätzlichen Tätigkeiten, die in Paragraph 15, keine Berücksichtigung gefunden haben, sind unter sinngemäßer Anwendung von Paragraph 11, Absatz eins, bis 3 einzustufen und zu entlohnen.