BGBl. II Nr. 249/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Lohnzahlungszeitraum
Paragraph 4,
Der der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gebührende Lohn ist monatlich im Nachhinein bis zum Dritten des Folgemonates zu bezahlen.