BGBl. II Nr. 249/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Rufbereitschaft
Paragraph 6,
Für jede Stunde einer vereinbarten Rufbereitschaft gebühren 25 % des Betrages nach Paragraph 11, Absatz 2,