BGBl. II Nr. 255/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Wien festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Begünstigungsklausel
Paragraph 7,
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.