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BGBl. II Nr. 265/2025

kundgemacht 01.12.2025 RIS↗
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 265/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 265/2025 § 6↗RIS↗

Tief- und Palettengaragen

Paragraph 6,

Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen, einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz-)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 14/2025/XXVI/99/14, festgesetzten Höhe.