BGBl. II Nr. 27/2025
Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021)
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4aufgehoben
Übermittlung im Wege von FinanzOnline
Paragraph 4,
Die elektronische Übermittlung von Eingaben, Beilagen und Erledigungen im Firmenbuchverfahren kann im Wege von FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) gemäß der Schnittstellenbeschreibung (Paragraph 7,) erfolgen.