BGBl. II Nr. 271/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten
neu
§ 0↗RIS↗
§ 9neu
Geltungstermin
Paragraph 9,
Dieser Mindestlohntarif ändert den Mindestlohntarif vom 4. Dezember 2024, M 9/2024/XXVI/99/9, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2024,, und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.