Absatz eins,Für die Betreuung von
- Ziffer einsTerrassenbädern, Hallenbädern und Saunen,
- Ziffer 2Hobbyräumen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen
gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 22,34 € für die Arbeitsleistung nach Ziffer eins und von 13,61 € für die Arbeitsleistung nach Ziffer 2, zu errechnen ist (Sonn- und Feiertagszuschlag 100%).